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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partei „WIR Bürgerlisten Österreich – BLÖ“ (gültig ab 1.10.2020)

 

Für Privatkunden / B2C (business-to-consumer)

 

Vorbemerkung:

Wir handhaben den Umgang mit unseren Kunden sehr kulant und entgegenkommend. Wir verstehen uns immer als Partner unserer Kunden und wir versuchen immer und jederzeit Ihre Wünsche zu verstehen und zu erfüllen. Wir gehen im alltäglichen Umgang über die Grenzen dieser AGB hinaus auf unsere Kunden zu. Die nachfolgenden AGB sind daher als Rahmen unserer Zusammenarbeit gedacht, um aufzuzeigen, wo unsere Verantwortung liegt. Gelebt wird jedoch Kulanz, Verständnis und Entgegenkommen.

 

1. Geltungsbereich

    1.1 Für den Geschäftsverkehr zwischen der Partei „WIR Bürgerlisten Österreich – BLÖ“ (im Folgenden: BLÖ) und Verbrauchern – also Personen, für die das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört – (im Folgenden: Verbraucher) gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).

    1.2 Verträge über Lieferungen und Leistungen durch die BLÖ werden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB geschlossen.

    1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Verbrauchers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die BLÖ haben der Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Leistung & Preise

    2.1 Sofern nichts anderes angeboten oder vereinbart wurde, gelten die Preise der BLÖ ab Werk.

    2.2 Die Preise werden in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Standard-Verpackungskosten.

    2.3 In den Preisen nicht enthalten sind die Versandkosten (vgl. Punkt 11. "Versand" und die Versandkostenübersicht auf der Website der BLÖ). Etwaige Versandkosten sind immer gesondert angeführt.

    2.4 Es gelten die von der BLÖ angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotsstellung durch den Verbraucher, unter dem Vorbehalt, dass der Verbraucher keine nachträglichen Änderungen (vgl. Punkt 6.) wünscht. Davon ausgenommen sind ganz unwesentliche Änderungen, wie beispielsweise eine Änderung der Lieferadresse. Eine sich daraus ergebende Erhöhung der Versandkosten trägt jedoch der Verbraucher.

 

3. Emailverkehr

    3.1 Der Kunde hat die Möglichkeit die BLÖ aktiv per Email zu kontaktieren und personenbezogene Daten (zB. Rechnungsdaten, Lieferdaten) sowie Bestellungen zu senden.

    3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung unverschlüsselter Emails als nicht sicher gelten und die BLÖ daher keine Haftung für etwaigen Datenverlust oder Korrektheit der Daten übernehmen.

 

4. Vertragsabschluss

    4.1 Angebote und Preisangaben der BLÖ sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.

    4.2 Der Verbraucher unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot.

    4.3 Bei Bestellungen über den Online-Shop oder per E-Mail erhält der Verbraucher eine Auftragsbestätigung. Diese ist eine verbindliche Bestellbestätigung.

    4.4 Die BLÖ können Angebote von Verbrauchern binnen einer Woche nach Zugang des Angebots, im Fall einer Bestellung über den Online-Shop binnen drei Tagen annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung an den Verbraucher zustande.

    4.5 Bei elektronischen Vertragsabschlüssen wird der Vertragstext von den BLÖ nach  Vertragsabschluss nicht gespeichert (§ 9 ECG).

 

5. Eigentumsvorbehalt

    Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum der BLÖ.

 

6. Nachträgliche Änderungen des Vertrags

    6.1 Änderungen der Bestellung durch den Verbraucher nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung der BLÖ.

    6.2 Der Verbraucher trägt sämtliche Mehrkosten, die der BLÖ durch nachträgliche Änderungen der Bestellung durch den Verbraucher entstehen.

    6.3 Änderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Verbraucher nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur).

    6.4 Die BLÖ haften im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Verbraucher nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.

    6.5 Bei telefonisch angeordneten Änderungen übernehmen die BLÖ keine Haftung für die Richtigkeit der Durchführung.

 

7. Rücktrittsrechte

    7.1 Die BLÖ haben das Recht, von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern entweder die Erfüllung des Vertrags gegen österreichische Strafgesetze verstoßen oder rassistische, die Bundesverfassung der Republik Österreich oder sonstige sittenwidrige Ziele verfolgen würden.

    7.2 Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten aufgrund eines Rohstoffmangels, Streik, Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten odgl.) verlängert sich – wenn die BLÖ an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert sind – die Lieferzeit in angemessenem Umfang (maximal fünf Wochen). Sind die BLÖ durch die genannten Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Vertragspflichten gehindert und dauert die Leistungsverzögerung länger als fünf Wochen, so besteht ein beiderseitiges Rücktrittsrecht. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden die BLÖ von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Verbraucher daraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können sich die BLÖ nur berufen, wenn die BLÖ den Verbraucher unverzüglich benachrichtigen.

7.3 Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und wird wie folgt berechnet:

    7.3.1. im Fall eines Dienstleistungsvertrags gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses;

    7.3.2. im Fall eines Kaufvertrags gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat;

    7.3.3. im Fall eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;

    7.3.4. im Fall eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;

    7.3.5. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.

 

7.4 Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den BLÖ mittels einer eindeutigen Erklärung (E-Mail an: kontakt@erfolgsagentur.eu) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Er kann das nachstehende Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

 

Rücktrittsformular

 

An

WIR Bürgerlisten Österreich – BLÖ

E-Mail: kontakt@erfolgsagentur.eu

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den

Kauf der folgenden Ware (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) ........................... /erhalten am (*) ....................................

Name des/der Verbraucher(s) .....................................................................

Anschrift des/der Verbraucher(s) ...............................................................

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

......................................................................................................................

Datum ................................

 

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 

7.5  Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, wenn der Verbraucher die Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

 

8. Folgen des Rücktritts

    8.1 Übt der Verbraucher sein gesetzliches Rücktrittsrecht aus, so sind die BLÖ dazu verpflichtet, alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahme jener Versandkosten, die der Verbraucher für eine andere Versandart als die günstigste von den BLÖ angebotene Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Verbraucher für die Rückzahlung ein Entgelt berechnet.

    8.2 Die BLÖ sind berechtigt, die Rückzahlung bis zum Erhalt der zurückzusendenden Ware oder bis zum Erhalt eines Nachweises, dass die Ware zurückgesandt wurde (je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist) zu verweigern.

    8.3 Der Verbraucher muss die Ware unverzüglich (spätestens binnen 14 Tagen) ab dem Tag, an dem er die BLÖ über den Rücktritt vom Vertrag unterrichtet, an die BLÖ zurücksenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der 14-tätigen Frist abgesendet wird.

    8.4 Die BLÖ tragen keine Kosten der Rücksendung der Ware.

    8.5 Hat der Verbraucher verlangt, dass mit der Ausführung von Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat er an die BLÖ einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Rücktrittsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

9. Zahlung

    9.1 Rechnungen werden gemeinsam mit der Bestellung oder separat per Post zugesandt. Die Fälligkeit ist auf der Rechnung ausdrücklich angeführt.

    9.2 Sofern auf der Rechnung nicht eine andere Bankverbindung angegeben wird, sind Zahlungen an die folgende Kontoverbindung zu leisten:

    Zahlungsempfänger:

        holzingerPLUSvogtenhuber OG – erfolgsagentur.eu

    IBAN:

        AT49 1420 0200 1292 9448

    BIC:

        BAWAATWW

 

    Bei Telebanking-Überweisungen ist im Feld "Kundendaten/Identifikationsnummer" die "Rechnungsnummer" anzugeben.

    9.3 Bei größeren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, können die BLÖ vom Verbraucher eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.

    9.4 Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für die BLÖ keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Verbrauchers.

 

10. Zahlungsverzug

    10.1 Bei Zahlungsverzug hat der Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen.

    10.2 Der Verbraucher verpflichtet sich, im Fall eines Zahlungsverzugs die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Verbraucher dazu verpflichtet, die der BLÖ dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.

    10.3 Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

    10.4 Bei Zahlungsverzug sind die BLÖ berechtigt, noch nicht fällige Rechnungen fällig zu stellen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an offenen Bestellungen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies sind die BLÖ berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten.

    10.5 Schließt der Verbraucher den Vertrag im Namen eines Dritten, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung gegen diesen Dritten als Bürge. Die BLÖ können die Zahlung der offenen Forderung vom Verbraucher erst nach erfolgloser Mahnung des Dritten verlangen.

    10.6 Bei Verrechnung an Dritte haftet der Verbraucher für die Bezahlung des Rechnungsbetrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.

11. Versand

    11.1 Die BLÖ liefern in Österreich.

    11.2 Die aktuell möglichen Versandarten und deren Kosten werden auf der Website der BLÖ unter "Versandkosten" angezeigt.

    11.3 Die BLÖ sind berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zuzustellen. Bei Teillieferungen sind auch Teilrechnungen zulässig.

    11.4 Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab. Genaue Informationen dazu finden sich in der Online-Preistabelle auf der Website der BLÖ. Die Lieferzeit wird ab Vertragsschluss bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt den BLÖ alle erforderlichen Arbeitsunterlagen zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    11.5 Die von den BLÖ in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins. Fixtermine sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.

    11.6 Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der termingerechten Mitwirkung des Verbrauchers abhängig und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haften die BLÖ nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Auftragsänderungen durch den Verbraucher. Überdies haben die BLÖ einen Anspruch auf Ersatz der ihnen daraus allenfalls entstehenden – vom Verbraucher schuldhaft verursachten – Kosten.

    11.7 Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an der vom Verbraucher angegebenen Lieferadresse auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Verbraucher mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Hat der Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne dabei eine von den BLÖ vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Beförderer über.

 

12. Lieferverzug

    12.1 Bei Lieferverzug muss der Verbraucher eine – an der jeweiligen Bestellung orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Verbraucher unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten.

    12.2 Der Verbraucher kann jedoch bei Lieferverzug sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Fixgeschäft vorliegt oder die BLÖ die Leistung unberechtigt und endgültig verweigern bzw. nicht in der Lage sind, binnen angemessener Frist zu liefern.

    12.3 Tritt der Verbraucher infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.

 

13. Annahmeverzug

    13.1 Der Verbraucher ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.

    13.2 Befindet sich der Verbraucher im Annahmeverzug, so sind die BLÖ berechtigt, die Ware für die Dauer von 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Verbrauchers selbst oder bei einem Spediteur einzulagern.

 

14. Gewährleistung

    14.1 Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.

    14.2 Die BLÖ haften nicht für allfällige Datenübertragungsfehler.

    14.3 Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von den BLÖ verschuldet sind.

    14.4 Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden ("neue Rechtschreibung") maßgebend.

    14.5 Bei einer berechtigten Beanstandung kann der Verbraucher zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Die BLÖ sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder tunlich, so kann der Verbraucher Preisminderung oder – sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung des Vertrags verlangen.

    14.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

    14.7 Die Haftung der BLÖ für allfällige Mangelfolgeschäden besteht nur nach Maßgabe des Punkts 15. ("Haftungsbeschränkungen").

    14.8 Können die beanstandeten Druckerzeugnisse den BLÖ nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Verbraucher nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er den BLÖ eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.

 

15. Haftungsbeschränkung

    15.1 Schadenersatzansprüche des Verbrauchers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die BLÖ nur für allfällige Personenschäden.

    15.2 Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.

    15.3 Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.

    15.4 Die Punkte 15.1. bis 15.3. gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.

 

16. Schlussbestimmungen

    16.1 Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

    16.2 Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt, so ist für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz, am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Beschäftigung des Verbrauchers ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.

    16.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

    16.4 Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz der BLÖ.

    16.5 Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen:

    www.ombudsmann.at

    Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at

    Unsere E-Mail-Adresse : kontakt@erfolgsagentur.eu

    16.6 Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.

    16.7 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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